Wissenswertes zum Selbstbau von Anhängerkupplungen und Anhänger
Die langjährigen Erfahrungen mit den klassischen Anhängerkupplungen für Fahrräder und Mopeds zeigen, dass diese in schwierigen Situationen unzuverlässig
bleiben, da es nicht selten dazu kommt, dass sich der Anhänger aus der Klemmung lösen kann, also schlicht abhängt. Daher für mich keine Option.
Stattdessen vertraue ich auf die bewährte Kugelkopfkupplung aus dem PKW-Bereich, wie bei den grossen Anhängern. Natürlich etwas schwerer aber in jedem Fall
sicher, ein Abhängen oder Lösen des Anhängers ist nicht möglich.
Anhängerkupplungen zu bauen ist nicht so einfach, wie es im ersten Moment scheint, denn es wirken vielfältige Kräfte auf die Anhängerkupplung, nicht nur aus
der Zugbewegung selbst, sondern vor allem bei Kurvenfahrten seitliche - sogenannte Verwindungskräfte. Daher muß beim Bau darauf geachtet werden eine Verbindung zum Fahrzeugrahmen herzustellen,
nach dem Kraftdreieck-Prinzip, um diese Kräfte abzuleiten bzw. aufzufangen. Ansonsten droht der Abriss der Anhängerkupplung. Wichtig bleibt daher auch alle Träger im späteren Alltagseinsatz auf
Riß- und Bruchstellen regelmässig zu überprüfen.
Es genügt also nicht einfach den Kugelkopf auf dem Gepäckträger zu montieren. Denn die Gepäckträger sind im Regelfall für Traglasten von maximal 5 kg ausgelegt und nicht für Zuglasten von bis zu 100 kg.
Egal ob es sich um Eigenbauten von Anhängern oder Anhängerkupplungen handelt, sind diese nur zulassungs- bzw. abnahmefrei für den Anhängerbetrieb bis 25 km/h. Wer schneller unterwegs sein will, muss alles abnehmen lassen, Anhängerkupplung und Anhänger.
Baue ich eine Anhängerkupplung für den Anhängerbetrieb über 25 km/h wende ich mich an einen Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) , mit dem ich das Projekt bespreche. Insofern ist sichergestellt, dass nach der Herstellung und Montage die Anhängerkupplung auch abgenommen und damit eingetragen werden kann.
Wer einen Anhänger für den Betrieb über 25 km/h bauen will, sollte am besten einen kleinen alten Autoanhänger kaufen, denn alle Teile, wie Achse, Räder, Deichsel sind bereits geprüft und zugelassen für den Betrieb bei 80 km/h. Also eine Abnahme und Zulassung für den Betrieb bis 40 km/h sind so kein Problem.
Was darf ich an meinen Motorroller / Moped / Mofa anhängen. Hier ist der Gesetzgeber sehr klar. Es gibt eine amtliche Berechnungsformel, die lautet:
Leergewicht Fahrzeug + 75 kg Fahrergewicht = Doppelte Anhängelast
diese geteilt durch zwei ergibt die maximale Anhängelast
Der Gesetzgeber scheint beim Anhängerbetrieb nicht ganz eindeutig, was die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeug betrifft. Soweit ich es herausfinden kann, darf das Zugfahrzeug bei einem zulassungsfreien Anhängerbetrieb bis 25 km/h auch nur auf diese Höchstgeschwindigkeit zugelassen sein.Was zwar im ersten Moment wenig Sinn macht, denn beim Anhängerbetrieb PKW gibt es für das Zugfahrzeug keine Begrenzung der Höchstgeschwindig, sondern lediglich darf im Anhängerbetrieb nicht schneller als 80 km/h gefahren werden, sofern keine 100er Zulassung für den Anhänger erfolgte.
Was immer geht ist ein Zugfahrzeug bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (z.B. Mofazulassung) und Anhänger.
Alle Ausführungen hier sind ohne Gewähr für Rechtsgültigkeit bzw. Vollständigkeit.
Daher gilt in jedem Fall selbst nachfragen bei TÜV, DEKRA, GTÜ bzw. Strassenverkehrsamt / Polizei, was erlaubt und möglich ist.
Wer die Werkstatt erreichen will, darf gerne anrufen oder eine Email oder Nachricht über WhatsApp oder Telegram senden, sobald möglich melde ich mich bei Ihnen.
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